AGB, AGBs oder AGB’s?
Die Abkürzung AGB steht, unter anderem, für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Da es sich bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits um einen Plural handelt, und keine Verwechslungsgefahr mit dem Singular besteht, genügt die ungebeugte Abkürzung „AGB“. Bei der Abkürzung GmbH ist eine Verwechslung möglich, deshalb empfiehlt der Duden hier „die GmbH“ und „die GmbHs“ durch Beugung der Abkürzung zu unterscheiden.
In Menüleisten deutscher Internet-Auftritte findet man meist eine der beiden Schreibungen „AGB“ oder „AGBs“ als Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedinungen.
Der Genitiv mit Apostroph „AGB’s“ hat in der Menüleiste hingegen gar nichts verloren. Anders bei „Egbert’s Würstchenbude“, hier ist der Apostroph zur Verdeutlichung der Grundform des Personennamens erlaubt.
Klaus Schultheis
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