Verstoß gegen Informationspflicht im Internet kann teuer werden
Mitteldeutsches Kompetenzzentrum für elektronischen Geschäftsverkehr informiert
Abmahnungen gegen Betriebe, die im Internet keine genauen Betreiberangaben im Sinne eines Impressums machen, häuften sich in der letzten Zeit. Begründung: Wer seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil. Darauf weist das Mitteldeutsche Kompetenzzentrum für den elektronischen Geschäftsverkehr (mdc-ecomm) besonders Betriebe und Vereine hin. Mit dem neuen »Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)«, das seit 1. Januar das Teledienstegesetz (TDG) ausweitet, sind diese Regelungen festgelegt.
Für „geschäftsmäßige“ Internetseiten sind demnach einige Pflichtangaben erforderlich. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Seitenbetreibers, bei juristischen Personen zusätzlich der Vertretungsberechtigte, die E-Mail-Adresse, die zuständige Aufsichtsbehörde, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister mit der entsprechenden Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Mitarbeiter des Kompetenzzentrums raten, diese Angaben auf den Seiten zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
Das Gesetz fordert, dass die Information „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein müssen. Ob ein Impressum oder eine Verlinkung von der Startseite aus genügt, oder ob jede einzelne Webseite mit einer entsprechenden Kennung versehen sein muss, ist dabei noch nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
Wie die Praxis zeigt, bestehen in der Umsetzung des Teledienstegesetzes noch einige Unsicherheiten. Unterstützung und aktuelle Beratung zu diesem und zu anderen die Neuen Medien betreffenden Themen bietet das bundesweite Netzwerk der elektronischen Kompetenzzentren für den Elektronischen Geschäftsverkehr. Das Mitteldeutsche Kompetenzzentrum mdc-ecomm hat seinen Hauptsitz in der Handwerkskammer zu Leipzig. Jürgen Müller ist unter der Telefonnummer 0341/ 21 88-238 oder per E-Mail zu erreichen unter pnm@hwk-leipzig.de.
Den genauen Wortlaut des TDG gibt es bei: http://www.buzer.de/gesetz/584/index.htm
Quelle: Handwerkskammer zu Leipzig